Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von byARTwork finden nur gegenüber Kunden Anwendung (nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ).
1.2 Der Kunde akzeptiert die ausschließliche Geltung dieser AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit byARTwork, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Kunde verzichtet auf die Verwendung eigener AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden von byARTwork nicht anerkannt und daher nicht Vertragsbestandteil, soweit byARTwork deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die AGB von byARTwork gelten auch dann, wenn byARTwork in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Die AGB liegen am Firmensitz von byARTwork sowie online auf der Homepage von byARTwork zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGB in schriftlicher Form von byARTwork erhältlich. Der Kunde bestätigt durch Vertragsschluss mit byARTwork, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen.
1.4 byARTwork ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
2. Vertragsschluss
2.1 Ist ein Angebot von byARTwork als „freibleibend“ bezeichnet, kommt der Vertrag zwischen byARTwork und dem Kunden erst dann rechtswirksam zustande, wenn der Kunde byARTwork einen entsprechenden Auftrag erteilt und byARTwork diesen Auftrag annimmt. Gleiches gilt für als freibleibend bezeichnete Ergänzungen und Änderungen des Vertrages.
2.2 Ist ein Angebot von byARTwork nicht als „freibleibend“ bezeichnet, kommt der Vertrag zwischen byARTwork und dem Kunden rechtswirksam zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der von byARTwork gesetzten Bindungs-/Annahmefrist annimmt. Hat byARTwork keine Bindungs-/Annahmefrist gesetzt, kommt der Vertrag zwischen byARTwork und dem Kunden nur dann rechtswirksam zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb angemessener Frist annimmt, die in der Regel mit vier (4) Wochen, gerechnet ab Datum des Angebots, zu bemessen ist. Maßgebend für die Annahme ist jeweils der Zugang bei byARTwork.
2.3 Soweit sich byARTwork zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
2.4 Sämtliche für das Zustandekommen des Vertrages wesentlichen Erklärungen haben in Textform (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen.
3. Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der von byARTwork zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten von byARTwork und etwaigen weiteren Leistungsbeschreibungen und sonstigen Unterlagen (z.B. Schriftverkehr, Preisspezifikationen, Pflichtenheft, Kundeninformationen, besondere Geschäfts- und Lizenzbedingungen).
3.2 byARTwork bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, unwesentlich zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Das Recht zur Leistungsänderung steht byARTwork insbesondere dann zu, wenn diese Änderung branchenüblich oder byARTwork hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung verpflichtet ist. Die Interessen des Kunden werden hierbei angemessen berücksichtigt.
3.3 Soweit byARTwork über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch wegen der Einstellung ist ausgeschlossen.
4. Leistungstermine, Verzögerungen, Verzug mit wesentlichen Leistungen
4.1. Sämtliche Leistungstermine werden grundsätzlich in Textform vor Vertragsdurchführung festgelegt. Abweichend hiervon können solche Termine auch in anderer Form vereinbart werden, wenn dies durch die Geschäftsführer der Parteien erfolgt. Mangelt es hieran, ist die abweichende Vereinbarung unwirksam.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von - höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) - Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungspflichten, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) - sowie aufgrund von Ereignissen, die byARTwork die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat byARTwork nicht zu vertreten und berechtigen byARTwork, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien werden sich das Eintreten von Gründen für Leistungsverzögerungen unverzüglich gegenseitig anzeigen. Besteht das Hindernis über mehr als vier (4) Wochen über die vereinbarten Liefertermine hinaus, ist sowohl byARTwork als auch der Kunde berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Kommt byARTwork mit wesentlichen vertragsgegenständlichen Leistungen in Verzug, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn byARTwork eine vom Kunden in Textform gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Vertragsdurchführung
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, byARTwork sämtliche auftragsrelevanten Informationen bereits im (ersten) Briefing mitzuteilen und ihm gegebenenfalls in jedem folgenden Briefing jeweils sämtliche fehlenden, neuen oder geänderten Informationen unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
5.2 Der Kunde unterstützt byARTwork bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige zur Verfügungstellung von Informationen, Unterlagen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software (nachfolgend: Materialien), soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich.
5.3 Der Kunde hat die Materialien byARTwork umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass byARTwork die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
5.4 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses bereit, die über die erforderliche Sachkenntnisse verfügen.
5.5 Der Kunde ermöglicht byARTwork die Installation technischer Einrichtungen, wenn und soweit dies für die Nutzung der Leistungen von byARTwork erforderlich ist und Installationen nicht vereinbarungemäß durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
5.6 Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Änderungsarbeiten nur von byARTwork oder einem von byARTwork beauftragten Dritten ausgeführt werden dürfen.
5.7 Der Kunde hat byARTwork jede Änderung seiner Firma, Anschrift oder sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail) umgehend, spätestens binnen zwei Wochen in Textform anzuzeigen.
6. Verstöße des Kunden gegen Mitwirkungspflichten bei Vertragsdurchführung
6.1 Verletzt der Kunde schuldhaft eine Mitwirkungspflicht, ist byARTwork berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden abzumahnen. Nach zweimaliger erfolgloser Abmahnung des Kunden wegen Verletzung einer oder mehrerer Pflichtverletzungen ist byARTwork berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei Dauerschuldverhältnissen das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
6.2 Unbeschadet vorstehender Ziffer ist der Kunde byARTwork zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verpflichtet.
7. Preise / gesonderte Kosten
7.1. Sämtliche Preise richten sich nach dem Angebot von byARTwork und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von byARTwork getroffen, so hat der Kunde die für diese Leistung bei byARTwork übliche Vergütung gemäß aktueller Preisliste zu zahlen.
7.3 Vom Kunden verursachter Mehraufwand sowie zusätzlich anfallende Kosten für Leistungen, die vom Auftrag nicht ausdrücklich erfasst sind (z.B. Einkauf von Fremdleistungen, Kommunikations-, Kurier- oder Portokosten, Kosten für das Scannen von Dokumenten, Fotorechte, Reisekosten etc.), werden dem Kunden gesondert berechnet.
7.4 Nach Vertragsabschluß eintretende Kostensteigerungen, die nicht von byARTwork zu vertreten sind, werden an den Kunden weiterberechnet. Der Kunde ist aufgrund von Kostensteigerungen weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn sie betragen zwanzig (20) oder mehr Prozent des vereinbarten Gesamtpreises. byARTwork weist dem Kunden die eingetretenen Kostensteigerungen auf Verlangen nach.
7.5 Zölle, Umsatzsteuer und sonstige mit der Einfuhr von Waren in einen europäischen oder außereuropäischen Staat im Zusammenhang stehenden Abgaben trägt der Kunde.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte sowohl für Print- bzw. Weberzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von byARTwork weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
8.2 Bei Verstoß gegen Punkt 8.1. hat der Auftraggeber byARTwork eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
8.3 byARTwork überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. byARTwork bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (s.a. Entwurfs-Nutzungsvergütung)
8.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen byARTwork und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
8.5 byARTwork hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, byARTwork eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von byARTwork, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Vergütungen bis einschließlich EUR 5.000,00 netto werden bei Auftragserteilung in voller Höhe von fünfzig (50) Prozent zzgl. USt. zur sofortigen Zahlung nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig. Bei Vergütungen über EUR 5.000,00 netto wird bei Auftragserteilung grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von dreißig Prozent (30) Prozent zzgl. USt. zur sofortigen Zahlung nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung fällig, die Restzahlung bei Projektabschluß oder nach gesonderter Vereinbarung. byARTwork bietet kein skontierbares Geschäft an.
9.2 Servermieten werden halbjährlich oder jährlich im Voraus berechnet. Die Forderung wird mit Zugang der Rechnung zur sofortigen Zahlung fällig.
9.3 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber byARTwork in Textform zu erheben. Rechnungen von byARTwork gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang widersprochen wird. Maßgebend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Einwendung bei byARTwork.
9.4 Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel grundsätzlich nicht akzeptiert. Akzeptiert byARTwork diese Zahlungsmittel ausnahmsweise, hat der Kunde für ungedeckte Schecks oder geplatzte Wechsel an byARTwork pro Einzelfall eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 zu zahlen. Bearbeitungsgebühren von Banken sind vom Kunden gesondert zu zahlen.
10. Einräumung von Eigentums- und Nutzungsrechten, Vorbehalt der Zahlung
10.1 Internetseiten werden erst nach Zahlung der vollen Vergütung zur Nutzung freigeschaltet. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben die gelieferten Leistungen (insbesondere Software/Websites/Hardware) im Eigentum von byARTwork. Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Leistung erfolgt ebenfalls vorbehaltlich der vollständigen und rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
10.2 Die Eigentums- und Nutzungsrechte an sämtlichen Vorarbeiten (insbesondere Präsentationen, Skizzen Entwürfe, Konzepte) der vertragsgegenständlichen Leistung verbleiben in jedem Fall, d.h. ungeachtet der Zahlung der vereinbarten Vergütung, bei byARTwork.
10.3 Ferner hat byARTwork in jedem Fall das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, mit den vertragsgegenständlichen Leistungen Eigenwerbung für sich zu betreiben (sämtliche Medien, insbesondere Printprodukte, Internet; Messen und andere Veranstaltungen; pitchings, „beauty contests“ und „road shows“; sonstige Maßnahmen der Akquise und Verkaufsförderung). Auf diese Zwecke der Eigenwerbung beschränkt hat byARTwork ferner das Recht, den Namen oder die Firma des Kunden zu nennen und etwaige Kennzeichen des Kunden (z.B. Marke, Logo, Schriftzug) abzubilden (Referenz), es sei denn, der Kunde weist byARTwork ein dem entgegenstehendes berechtigtes Interesse unter Angabe wichtiger Gründe in Textform nach.
10.4 Im Übrigen richtet sich der inhaltliche, zeitliche und räumliche Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden nach den individualvertraglichen Vereinbarungen. Mangelt es daran, werden dem Kunden einfache Nutzungsrechte in dem Umfang eingeräumt, der zur Erfüllung der bei Vertragsabschluß ausdrücklich vorgesehenen Zweckbestimmung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich ist.
11. Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug des Kunden, insbesondere Sperrung
11.1 Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist byARTwork berechtigt, die Internetpräsenz und alle sonstigen Vertragsleistungen nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu sperren, bis die Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt sind. Zur erneuten Aktivierung hat der Kunde eine Reaktivierungspauschale in Höhe von jeweils EUR 50,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.
11.2. Bei Zahlungsverzug ist byARTwork ferner zur Berechnung von Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
12. Mängelgewährleistung von byARTwork
12.1. Den Kunden treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB. Erkennbare Mängel der vertraglichen Leistung sind spätestens drei Arbeitstage nach deren zur Verfügungstellung (nachfolgend: Übergabe) schriftlich zu rügen.
12.2 Im Gewährleistungsfall ist byARTwork nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt.
12.3 Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, ist byARTwork zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis herabsetzen. Das Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn er zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist, es sei denn die Rückgewähr ist nach der Natur der Leistung unmöglich oder dies ist von byARTwork zu vertreten.
12.4 byARTwork ist berechtigt, die Nacherfüllung solange zu verweigern, wie der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug ist.
12.5 Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Mängel beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrenübergang.
13. Haftungsbeschränkungen
13.1 byARTwork haftet nicht für die originalgetreue Reproduktion von Vorlagen und Mustern des Kunden. Zumutbare Abweichungen im Material- und Farbbereich und ähnliche Schwankungen sind vom Kunden hinzunehmen.
13.2 byARTwork haftet nicht für Fehlfunktionen und Schäden, die auf zur Verfügung gestellten Materialien des Kunden beruhen.
13.3 byARTwork haftet nicht für Fehlfunktionen und Schäden, die auf eigenmächtigen Änderungen des Kunden an der vertragsgegenständlichen Leistung beruhen.
13.4. byARTwork haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von byARTwork oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen. Der Verantwortungs- und Einflussbereich von byARTwork beschränkt sich ausschließlich auf die technisch einwandfreie Funktion und Verfügbarkeit der eigenen Serversysteme und Domain-Nameserver, sowie der darauf installierten Programme. byARTwork übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Verfügbarkeit der Leitungsanbindungen der unterschiedlichen Netzwerk- und Rechenzentrumsbetreiber und sonstiger Internet-Infrastrukturen.
13.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet byARTwork insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
13.6 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet byARTwork nach den gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt ebenfalls unberührt.
13.7 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet byARTwork nur, wenn vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden. In diesen Fällen ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
13.8 Im Übrigen ist jede Haftung von byARTwork ausgeschlossen.
14. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Nacherfüllung
14.1 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen und nützlichen Maßnahmen zu treffen, die eine unverzügliche Bewertung der Mängel und etwa daraus resultierender Schäden sowie ihrer Ursachen ermöglichen, und seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachzukommen.
14.2 Der Kunde hat byARTwork sämtliche durch die Nacherfüllung entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn und soweit sich herausstellt, dass der Mangel oder daraus resultierende Schäden nicht im Verantwortungsbereich von byARTwork liegen. Der Kostenberechnung werden die jeweils gültigen Vergütungssätze zugrunde gelegt.
15. Aufrechnung
15.1 Gegen Forderungen von byARTwork steht dem Kunden das Recht zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
16. Zusätzliche Bestimmungen für Dauerschuldverhältnisse und deren Kündigung
16.1 Gehen die Parteien Dauerschuldverhältnisse ein, beginnt deren Laufzeit mit dem vereinbarten Termin, in Erstellung einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Aufnahme der ersten wesentlichen vertraglichen Leistung. Ist kein Termin vereinbart worden, zu dem die Laufzeit des Vertrages enden soll, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
16.2 Verträge mit Festlaufzeit enden automatisch mit dem Ende der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung vor dem Ende der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ist das Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann es von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden.
16.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Pflicht des Vertrages einmal schuldhaft oder eine oder mehrere einfache Vertragspflichten mehrfach schuldhaft verletzt, die Pflichtverletzungen trotz Abmahnung und Fristsetzung der anderen Partei bis Fristablauf nicht abgestellt werden und das weitere Festhalten am Vertrag deshalb unzumutbar ist. Das Festhalten am Vertrag ist insbesondere dann unzumutbar, wenn gegen gesetzliche Verbote verstoßen wird sowie bei Vorliegen erheblichen Zahlungsverzuges. Erheblicher Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Kunde das vereinbarte Entgelt zu einem erheblichen Teil oder, bei Dauerschuldverhältnissen, für zwei Monate in Folge nicht bezahlt hat und trotz Mahnung den Zahlungsrückstand nicht binnen zwei Wochen vollständig ausgleicht.
17. Zusätzliche Bestimmungen für Beratungsvereinbarungen
17.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass byARTwork alle für die Ausführung der Beratungstätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, sämtliche erforderlichen und nützlichen Informationen erteilt werden und byARTwork von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von byARTwork bekannt werden.
17.2 Auf Verlangen von byARTwork hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen in Textform zu bestätigen.
17.3 Aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung wird byARTwork die Beratung und die dabei gewonnenen Erkenntnisse für den Kunden zusammenfassen und in Textform dokumentieren und dabei auch etwaige Empfehlungen zur Lösung aufgeworfener Fragestellungen darstellen.
18. Zusätzliche Bestimmungen für Designleistungen, insbesondere Webdesign
18.1 Die Vertragsparteien legen Art und Umfang der Designleistungen, sowie im Fall von Webdesign auch die Funktionalitäten der Website, in einem Konzept einvernehmlich in Textform fest.
18.2 Aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erstellt byARTwork unter Mitwirkung des Kunden auch ein Pflichtenheft. Die Erstellung des Pflichtenhefts baut auf dem Konzept auf. Hierzu werden die Kundenanforderungen von byARTwork in Zusammenarbeit mit dem Kunden spezifiziert. Dabei wird insbesondere detailliert definiert, wie und womit die in dem Konzept festgehaltenen Anforderungen des Kunden zu realisieren sind. Das Pflichtenheft faßt die so gewonnenen Erkenntnisse zusammen und stellt im Ergebnis die strukturierte, vollständige und schrittweise aufgebaute Darstellung der Anforderungen an die vertragsgegenständliche Designdienstleistung dar.
18.3 byARTwork behält sich im Rahmen der Gestaltung von Webseiten vor, die vom Kunden vorgegebenen Inhalte (Bilder, Graphiken, Schriftarten, Textstrukturen etc.) nach Absprache mit dem Kunden dahingehend zu verändern bzw. zu korrigieren, dass eine optimale Darstellung, insbesondere an Computer-Bildschirmen ermöglicht wird.
18.4 Für die Rechtmäßigkeit des Inhaltes der vertragsgegenständlichen Leistungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde sichert byARTwork zu, dass die vorgegebenen Inhalte nicht gegen das Grundgesetz, einfache Gesetze, Verwaltungsvorschriften, individuelle behördliche Auflagen oder Codices der freiwilligen Selbstkontrolle (z.B. Presserat, Werberat) verstoßen und stellt byARTwork insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei. byARTwork trifft keinerlei Prüfungspflicht oder Haftung hinsichtlich der vom Kunden vorgegebenen Inhalte. Bei evidenten Verstößen der vorgegebenen Inhalte gegen Recht und Gesetz kann byARTwork den Kunden hierauf hinweisen, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Ferner ist byARTwork bei evident unzulässigen Inhalten berechtigt aber nicht verpflichtet, die weitere Erstellung oder Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Leistung, insbesondere Websites, unter Angabe der wesentlichen Gründe zu verweigern.
19. Zusätzliche Bestimmungen für Content Management Systeme (CMS)
19.1 byARTwork stellt dem Kunden aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung Content Management Systeme (CMS) zur Verfügung, die von byARTwork selbst, oder von Drittunternehmen programmiert und lizensiert werden.
19.2 Die Lieferung von CMS an den Kunden erfolgt zu den bei Lizenzierung geltenden Lizenzbedingungen des Drittunternehmens, sofern nicht byARTwork selbst realisiert. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber byARTwork zur gewissenhaften Einhaltung der Lizenzbedingungen des Drittunternehmens. Insbesondere darf der Kunde das CMS weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Für Mängel am CMS gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Drittunternehmens.
20. Zusätzliche Bestimmungen bei Erbringung von Pflegeleistungen
20.1 Die Erbringung von Pflegeleistungen durch byARTwork für den Kunden außerhalb von Gewährleistungsverpflichtungen erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Zu den Pflegeleistungen gehören sowohl die Vornahme von Änderungen und Erweiterungen der Web-Site als auch damit zusammenhängende Beratungsleistungen. Nicht zu den Pflegeleistungen gehört die grundlegende Neu- oder Umgestaltung der Web-Site (z.B. Relaunch), welche gleichfalls einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
21. Zusätzliche Bestimmungen bei Provider- und providerähnlichen Leistungen
21.1 Domainregistrierung
Der Kunde bevollmächtigt byARTwork zur Beantragung eines Domain-Namens und zur Domainbestellung in seinem Namen und für seine Rechnung bei der jeweiligen Registry (z.B. denic). byARTwork haftet nicht für die Verfügbarkeit des vom Kunden gewünschten Domain-Namens und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden zur Eintragung gelangenden Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde erklärt insoweit, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere Dritte nicht in ihren Rechten, insbesondere Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. byARTwork (und auch die Registrierungsstelle) führt keine diesbezügliche Prüfung des gewünschten Domain-Namens durch, behält sich aber das Recht vor, Anträge im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen, auch ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. Der Kunde stellt byARTwork im Falle der Inanspruchnahme durch in ihren Rechten - angeblich oder tatsächlich - verletzte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei.
21.2 Suchmaschineneintrag
byARTwork führt auf Wunsch des Kunden eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer Auswahl von Suchmaschinen durch. Diese Leistung erbringt byARTwork nach besten Möglichkeiten einer manuellen oder automatisierten Anmeldung, jedoch ohne die Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen, da über eine Aufnahme und deren Zeitpunkt allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheidet. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt davon unberührt. Dem Kunden ist bekannt, dass die von ihm für die Anmeldung übergebenen Daten (Stichwörter, Beschreibungen, etc.) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
21.3 Meta-Tags
Auf Wunsch des Kunden trägt byARTwork die vom Kunden zu übermittelnden Stichwörter als Meta-Tags im Kopfbereich ein, um die Positionierung der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen zu verbessern. Der Kunde gewährleistet, dass die gewünschten Stichwörter/Meta-Tags einen inhaltlichen Bezug zur Internet-Präsenz des Kunden aufweisen. Der Kunde gewährleistet ferner, dass die gewünschten Stichwörter/Meta-Tags Dritte nicht in ihren Rechten, insbesondere Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) verletzen. byARTwork führt keine Prüfung durch, ob ein inhaltlicher Bezug der Stichwörter/Meta-Tags zur Internet-Präsenz besteht oder Rechte Dritter durch die Stichwörter/Meta-Tags verletzt werden, behält sich aber das Recht vor, Meta-Tag-Einträge im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen, auch ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. Der Kunde stellt byARTwork im Falle der Inanspruchnahme durch in ihren Rechten - angeblich oder tatsächlich - verletzte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verwendung unzulässiger Meta-Tags durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei.
21.4 Hosting & Housing
Im Rahmen eines Hostingvertrages erbringt byARTwork die folgenden Leistungen, soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist: - Serverinstallation in einem Rechenzentrum nach vorheriger Absprache zwischen Kunde und byARTwork - Pflege und Überwachung des Servers
21.5 Im Rahmen eines Housingvertrages wird ein Rack für einen eingebrachten Server des Kunden in einem fremden Rechenzentrum gemietet. Im Übrigen erbringt byARTwork in diesem Rahmen die folgenden Leistungen, soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist: - Serverinstallation in einem Rechenzentrum nach vorheriger Absprache zwischen Kunde und byARTwork
- Pflege und Überwachung des Servers
21.6 Ein etwa gewünschter Backupservice der Serverinhalte für den Kunden ist nicht im Leistungsumfang enthalten und daher gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
21.7 byARTwork kann den Zugang zum Server beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
21.8 byARTwork haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule nur im Rahmen der Haftungsvereinbarung gemäß den Ziffern 11 bis 13 dieser AGB.
21.9 Soweit Daten an byARTwork - gleich in welcher Form - übermittelt werden, z.B. auch Datenübertragungen zum Server, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Dies gilt auch im erforderlichen Umfang für die innerhalb seiner Präsenz dynamisch generierten Daten (Datenbankinhalte, Foren und Gästebucheinträge usw.). Im Fall eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von byARTwork übertragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die unentgeltliche Wiederherstellung seiner Daten
21.10 Der Kunde erhält zur Pflege seines Internetauftritts einen Login Namen und ein Login Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer von ihm zu vertretenden unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Es ist daher untersagt, E-Mail-Postfächer bzw. Zugangsdaten kostenlos oder kommerziell an Dritte weiterzugeben.
21.11. In der Regel stehen die Leistungen des byARTwork Webservers 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. byARTwork übernimmt jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Serversystemen und Daten. Bedingt durch die Infrastruktur des Internets, die technische Abhängigkeit von anderen Anbietern, die technische Verfügbarkeit von Netzwerken, Leitungsnetzen (Backbones), Rechenzentren, die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten, etwaige Hard- und Softwarefehler, die Folgen höherer Gewalt z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle oder vorsätzliche Angriffe auf Serversysteme durch Hacker ist es nicht möglich, Verfügbarkeitsgarantien auszusprechen.
21.12 Eine Haftung von byARTwork für technisch bedingte und/oder fremd verursachte Ausfälle, Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen, E-Mailverluste, Datendiebstahl oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausdrücklich ausgeschlossen. byARTwork ist insbesondere nicht verantwortlich für verloren gegangene Daten aufgrund von unterbrochenen oder nicht verfügbaren Netzwerk-Servern oder anderen Verbindungen, Fehlkommunikationen, gescheiterten Telefon- oder Computerübertragungen oder für technische Defekte, vertauschte, verschlüsselte oder fehlgeleitete Übertragungen, oder für andere Fehler aller Art, ob menschlich, mechanisch oder elektronisch, die außerhalb der Kontrolle von byARTwork stehen.
22. Datenschutz
22.1 byARTwork erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ohne weitergehende Einwilligung im Sinne des Datenschutzgesetzes nur, soweit sie für die Vertragsdurchführung und Abrechnung erforderlich sind.
22.2 byARTwork weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer des Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. byARTwork übernimmt insoweit keinerlei Haftung
23. Geheimhaltung
23.1 Die der jeweils anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen, Dritten bereits bekannt sind oder eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung hierzu besteht. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Angestellten, freien Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
23.2. Die von einer Vertragspartei übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse am Besitz dieser Unterlagen nachweisen kann.
24. Abwerbungsverbot
24.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach Mitarbeiter von byARTwork abzuwerben oder ohne Zustimmung von byARTwork anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Kunde eine von byARTwork nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
25. Sonstiges
25.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
25.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.
26. Schlussbestimmungen
26.1 Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages und dieser AGB sowie vertragswesentliche Mitteilungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Nebenabreden wurden keine getroffen. Zur Wahrung der Schriftform ist grundsätzlich der Austausch von aufeinander gerichteten übereinstimmenden Telefax- oder E-Mail-Mitteilungen ausreichend. Die Erklärung von Rücktritt und Kündigung haben ungeachtet dessen schriftlich zu erfolgen.
26.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
26.3 Erfüllungsort ist Augsburg, Bundesrepublik Deutschland.
26.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von byARTwork.
26.5 Unwirksame oder nichtige Bestimmungen dieses Vertrages führen nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung umzudeuten bzw. durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Bestimmung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieser Vereinbarung im Rahmen des rechtlich zulässigen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
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